Wettbewerbs-
bedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich.

1. Die MSF Moon and Stars Festivals SA, CHE-146.417.345, Locarno (nachfolgend «Veranstalterin») veranstaltet, vermarktet und/oder unterstützt das Moon&Stars auf der Piazza Grande und weiteren öffentlichen Räumen in Locarno oder an einem anderen Austragungsort (nachstehend «Veranstaltung»).

2. Die Veranstalterin vermarktet die Veranstaltung oder weitere Aktivitäten medienübergreifend und über alle Medienkanäle (insbesondere über www.moonandstars.ch und ihre Social Media Plattformen oder über weitere Online-Plattformen, via Mobile, Print und TV, nachfolgend alle gemeinsam die «Medienkanäle»).

3. Die Veranstalterin führt über ihre Medienkanäle regelmässig auch Wettbewerbe durch, bei denen der Zuhörer/User/Veranstaltungsbesucher (nachstehend «Teilnehmer») einen Preis gewinnen kann (nachstehend «Wettbewerbe»).

4. Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, richtet sich die Teilnahme an Wettbewerben und deren Durchführung nach den nachfolgenden Wettbewerbsbedingungen (die «Wettbewerbsbedingungen»). Ergänzend zur Anwendung kommen, wenn ein Wettbewerb im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht, die jeweils aktuellen Veranstaltungsbedingungen der Veranstalterin (die «Veranstaltungsbedingungen»).

5. Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nimmt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die vorliegenden Wettbewerbsbedingungen an.

6. Die Teilnahme an einem Wettbewerb kann eine Registrierung beim kostenlosen, plattformübergreifenden Registrierungs- und Log-in Dienst der Ringier AG, Zofingen (nachfolgend «Ringier Connect») erfordern und unterliegen diesfalls dessen Nutzungsbedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen von Ringier Connect.

7. Die in den vorliegenden Wettbewerbsbedingungen verwendeten männlichen Personenbezeichnungen gelten sowohl für Frauen als auch für Männer

B. Datenschutz.

8. Bei Teilnahme an einem Wettbewerb werden Personendaten gemäss Umschreibung in den jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin (die «Datenschutzbestimmungen») erhoben und genutzt. Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb bestätigt der Teilnehmer diese Datenschutzbestimmungen zu kennen und zu akzeptieren.

9. Mit einer Teilnahme an einem Wettbewerb willigt der Teilnehmer in jedem Fall darin ein, dass die Veranstalterin ihn als allfälligen Gewinner auf den Medienkanälen namentlich und je nach Art des Wettbewerbs auch bildlich bekannt machen kann.

C. Verantwortung und Vorgaben bei Social Media Plattformen.

10. Sofern und soweit ein Wettbewerb auf einer Social Media Plattform (insbesondere Facebook und Instagram) durchgeführt wird steht ein solcher Wettbewerb in keinerlei Verbindung zum jeweiligen Plattformbetreiber (insbesondere Facebook und Instagram) und werden von diesen weder gesponsert, unterstützt oder gar organisiert. Ausschliesslicher Ansprechpartner bzw. Verantwortlicher ist stets nur die Veranstalterin.

11. Bei Teilnahmen an Wettbewerben auf Social Media Plattformen sind die Verhaltensregeln der Plattformbetreiber (z.B. Facebook, Instagram, TikTok) strikte einzuhalten. Insbesondere, aber nicht abschliessend, sind rechts- und oder sittenwidrige, rassistische, sexistische, unlautere oder sonst anstössige Kommentare, Posts etc. zu unterlassen. Ein Verstoss gegen diese Verhaltensvorgaben hat, bei Kenntnisnahme durch die Veranstalterin, den sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge. Die Veranstalterin behält sich diesfalls auch weitere Schritte (inkl. einer allfälligen Strafanzeige) vor.

D. Teilnehmer, Ausschluss von der Teilnahme.

12. Teilnahmeberechtigt an kostenpflichtigen Wettbewerben sind natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme an solchen kostenpflichtigen Wettbewerben der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

13. Sämtliche Mitarbeiter der Veranstalterin sowie Partnergesellschaften, die für die Erstellung bzw. Organisation des entsprechenden Wettbewerbs mit der Veranstalterin zusammenarbeiten und die Sponsoren des Wettbewerbs sowie die jeweiligen Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

14. Von der Teilnahme sind ebenfalls Personen ausgeschlossen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, insbesondere automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. In all diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

15. Von der Teilnahme ausgeschlossen ist oder wird nachträglich auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.

E. Teilnahme und Kosten der Teilnahme.

16. Die Veranstalterin veranstaltet Wettbewerbe über sämtliche Medienkanäle oder in einer anderen Form (z.B. anlässlich der Veranstaltung). Die konkrete Art der Teilnahme (z.B. per Telefon, SMS, via Internet, durch «liken» oder «kommentieren» auf Social Media Plattformen, persönlich oder nach anderen Vorgaben der Veranstalterin) richtet sich stets und ausschliesslich nach der jeweiligen Ausschreibung.

17. Die Kosten einer Teilnahme (z.B. Telefongebühren / SMS-Kosten) sind stets vom Teilnehmer zu tragen. Jeder Wettbewerb bietet stets auch eine kostenlose Teilnahmemöglichkeit an.

18. Eine Teilnahme per Telefon/SMS setzt voraus, dass der Teilnehmer via die teilnehmende Telefonnummer in dem von der Veranstalterin frei zu bestimmenden Zeitpunkt erreichbar ist. Kann die Veranstalterin den Teilnehmer nicht erreichen, verfällt das Teilnahme- und/oder Gewinnrecht ohne weiteres.

F. Durchführung des Wettbewerbs.

19. Wettbewerbe werden gemäss den jeweils auf dem konkreten Medienkanal beschriebenen Bedingungen oder wie von der Veranstalterin anderweitig kommuniziert durchgeführt.

20. Der Wettbewerb beginnt und endet jeweils gemäss den Angaben auf dem jeweiligen Medienkanal.

21. Die Veranstalterin ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber der Veranstalterin und/oder einem Sponsor des Wettbewerbs.

G. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung.

22. Pro Teilnehmer ist bei einem Wettbewerb nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich vorgesehen.

23. Haben bei einem Wettbewerb mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden bzw. die Bedingungen für den Gewinn des Wettbewerbs erfüllt, entscheidet das Los bzw. die Veranstalterin abschliessend nach bestem Wissen und Gewissen.

24. Wird ein Wettbewerb auf einer Social Media Plattform durchgeführt, lost die Veranstalterin den oder die Gewinner per Zufallsprinzip aus.

25. Bei Kreativ-Wettbewerben (z.B. Bewertung einer Story oder eines Fotos des Teilnehmers) entscheidet die Veranstalterin nach bestem Wissen und Gewissen und kann auch eine Jury beiziehen oder ein Voting durchführen.

26. Ein Entscheid der Veranstalterin (insbesondere einer Auslosung nach dem Zufallsprinzip oder einer Bewertung eines Kreativ-Wettbewerbs) ist endgültig (Tatsachenentscheid) und kann nicht angefochten werden. Technische Übermittlungsprobleme (Leitungsunterbruch, verspätete Übermittlung der Antworten, Funklöcher etc.) ändern am Entscheid nichts.

27. Der Gewinnanspruch entsteht ausschliesslich mit der Mitteilung des Gewinns durch die Veranstalterin («Gewinnbenachrichtigung»). Es steht der Veranstalterin frei, zu entscheiden, wie die Gewinnbenachrichtigung im Einzelfall erfolgt.

28. Offensichtliche Verwechslungen (z.B. Namensverwechslung) in der Gewinnbenachrichtigung können von der Veranstalterin korrigiert und ausgerichtete Gewinne zurückgefordert werden. Eine Haftung der Veranstalterin und/oder eines Sponsors des Wettbewerbs ist aber auch in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

29. Der Anspruch auf den Gewinn entfällt, wenn die Gewinnbenachrichtigung bzw. die Übermittlung des Gewinns (wenn es ein Sachgewinn ist) aus vom Teilnehmer zu verantwortenden Gründen nicht erfolgen kann. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Gewinner im relevanten und von der Veranstalterin frei zu bestimmenden Zeitpunkt für die Teilnahme/Gewinnbenachrichtigung nicht erreichbar ist oder eine Verbindung aus technischen oder anderen Gründen unterbrochen wird. Die Erreichbarkeit sowie das Aufrechterhalten einer erfolgten Verbindung liegen allein in der Verantwortung des Teilnehmers/Gewinners.

30. Der im Rahmen des Wettbewerbs als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe usw. bestehen. Die Veranstalterin bzw. der Sponsor des entsprechenden Wettbewerbs können einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

31. Es besteht kein Anspruch eines Teilnehmers, dass ihm Gewinne auf Kosten der Veranstalterin oder eines Sponsors eines Wettbewerbs zugestellt werden. Die Veranstalterin kann vielmehr verlangen, dass ein Gewinn an einem ihr bezeichneten Ort in der Schweiz vom gewinnberechtigten Teilnehmer abgeholt wird. Die mit der Abholung eines Gewinns verbundenen Kosten (z.B. Reisekosten) trägt in jedem Fall der Teilnehmer. Holt der gewinnberechtigte Teilnehmer den Gewinn nicht innert einer Frist von 30 Tagen an dem von der Veranstalterin bezeichneten Ort ab, verfällt der Anspruch auf Aushändigung des Gewinns entschädigungslos.

32. Der Gewinn (Sachpreise, Gutscheine, Geld, Tickets usw.) kann auch direkt vom Sponsor des Wettbewerbs oder von einem von ihm beauftragten Unternehmen an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert werden. Die Bekanntgabe der hierfür notwendigen Daten von der Veranstalterin an den Sponsor richtet sich nach den Datenschutzbestimmungen. Der Teilnehmer erklärt sich in jedem Fall damit einverstanden, dass er sowohl von der Veranstalterin als auch vom Sponsor namentlich und gegebenenfalls unter Verwendung einer Bild- und/oder Tonaufnahme genannt bzw. gegebenenfalls abgebildet wird.

33. Sachgewinne werden in keinem Fall bar ausbezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt.

34. Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

35. Für die Teilnahme am Wettbewerb und die in diesem Zusammenhang vom Teilnehmer durchgeführten Handlungen oder das eingesendete Teilnahmematerial erhält der Teilnehmer keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz.

36. Bei einem Gewinn von Tickets für die Veranstaltung gelangen zusätzlich die Veranstaltungsbedingungen zur Anwendung. Gewonnene Tickets dürfen in keiner Art und Weise an Dritte übertragen werden, insbesondere weder verkauft noch verschenkt werden.

37. Die Veranstalterin teilt dem Teilnehmer den Gewinn von Tickets via SMS und/oder E-Mail mit. Der Teilnehmer hat das Ticket innert der ihm mitgeteilten Reservationsfrist via Login auf www.moonandstars.ch gemäss Vorgaben der Veranstalterin auf A4-Papier auszudrucken (sog. Print@home Modus) oder (sofern die Veranstalterin Mobile-Tickets anbietet) auf sein Mobile zu laden. Ausgedruckte Tickets dürfen keinesfalls kopiert oder mehrfach ausgedruckt werden.

H. Haftungsausschluss.

38. Die Veranstalterin schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für Sach-, Personen- oder sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Wettbewerb oder im Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen, ausdrücklich aus. Die Veranstalterin ist ausserdem von jeder Haftung befreit, wenn der Sponsor des Wettbewerbs zahlungsunfähig ist und den Gewinn nicht liefern kann.

I. Verwendungsrecht am Teilnahmematerial.

39. Der Teilnehmer räumt der Veranstalterin ausdrücklich das Recht ein, etwaige im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingereichte und/oder aufgezeichnete Wortbeiträge, Musikbeiträge oder Mischbeiträge jedweder Art sowie alle im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten schriftlichen Unterlagen, Fotomaterial, Videomaterial und/oder Textmanuskripte räumlich und zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des Wettbewerbs unter Namensnennung und/oder Veröffentlichung des überlassenen Fotomaterials zu verwenden, über die Medienkanäle zu veröffentlichen sowie für werbliche Zwecke einzusetzen.

40. Eingesandtes Material wird nicht zurückgesandt. Im Übrigen willigt der Teilnehmer darin ein, dass die von ihm zugesandten Unterlagen von der Veranstalterin vernichtet werden können.

J. Schlussbestimmungen.

41. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Wettbewerbsbedingungen, der Durchführung eines Wettbewerbs, der Teilnahme an einem Wettbewerb oder betreffend Gewinn aus einem Wettbewerb ist am Sitz der Veranstalterin. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

42. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Locarno, August 2020